Auch die beste Heizung tritt einmal in den Streik, wir kommen und beheben die Störung schnellstmöglich.
Für Kunden mit einem GfW Servicevertrag ist jede Störbehebung am Heizgerät in der Wartungspauschale inbegriffen, ausgenommen sind Kosten für Ersatzteile und wenn die Störung auf Fremdeinwirkung zurückzuführen ist. Fremdeinwirkungen sind z.B.: Fehlender Brennstoff (Öl/ Gas), Stromausfall, Bedienfehler.
Für Kunden ohne GfW Servicevertrag wird die Intervention nach Aufwand berechnet.